Die Aussagen des Beschuldigten vor Vorinstanz und vor Obergericht bezeugen indessen, dass dieser sich nur auf die anderen Fahrzeuge und gerade nicht auf allfällige Fussgänger konzentriert hat. So sagte er aus, dass er vor den «Haifischzähnen» nicht gestoppt, sondern seine Geschwindigkeit lediglich auf rund 30 km/h reduziert habe. Nachdem der zweite Lastwagen vorbeigefahren sei, sei er ebenfalls gleich gegangen, da er gesehen habe, dass kein Gegenverkehr komme (Gerichtsakten [GA] act.