3.3. 3.3.1. Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch von Schuld und Strafe. Er beanstandet die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung. Die Vorinstanz sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass B. den Fussgängerstreifen von seiner Sicht aus von links nach rechts überquert habe. Da er B. aber gar nicht gesehen habe, sei davon auszugehen, dass diese den Fussgängerstreifen von rechts her betreten und so von den vorbeifahrenden LKWs komplett verdeckt worden sei. Auch der Umstand, dass er mit seinem Fahrzeug nach links ausgewichen sei, spreche dafür, dass B. die Strasse von der Seite der Industriegebäude her betreten habe.