Richtung Firma F. habe fahren wollen. Auf der Y-Strasse seien zwei Lastwagen gefahren. Folglich habe er seine Fahrt verlangsamt, da er von der X-Strasse her keinen Vortritt gehabt habe. Durch die Pfosten eines Zauns und die Lastwagen sei seine Sicht eingeschränkt gewesen, weshalb er B. nicht gesehen habe. Er habe nicht damit gerechnet, dass jemand den Fussgängerstreifen direkt nach den Lastwagen überqueren würde (Untersuchungsakten [UA] act. 12).