8.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin die Parteikosten in Höhe von Fr. 1'646.50 zu ersetzen. 9. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. -5- 2.2. Gegen dieses, ihm am 22. April 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 29. April 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 3. Juli 2021 zugestellt. 3. 3.1. Am 22. Juli 2021 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und teilte mit, dass er das Urteil vollumfänglich anficht. 3.2. Am 8. November 2021 reichte der Beschuldigte die Berufungsbegründung ein.