5. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen vollzogen. 6. Die Haftpflicht des Beschuldigten gegenüber der Zivil- und Strafklägerin wird im Grundsatz festgestellt. Die Forderung der Zivilklägerin wird im Weiteren auf den Zivilweg verwiesen. 7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: