1.2. Gegen diesen, ihm am 27. Juni 2020 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 3. Juli 2020 (Postaufgabe 4. Juli 2020) Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Folge am Strafbefehl fest, erhob ihn zur Anklage und überwies ihn am 10. September 2020 samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden. 2. 2.1. Die Hauptverhandlung fand am 19. März 2021 vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden statt. Gleichentags erkannte diese: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - der fahrlässigen Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB.