Einer Busse von CHF 800.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 420.00 Rechnungsbetrag CHF 2'020.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.