Gegenstand Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz; fahrlässige Körperverletzung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess gegen den Beschuldigten am 14. Mai 2020 einen Strafbefehl mit folgendem Inhalt: Sachverhalt Missachtung des Vortrittsrechts gegenüber Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen Art. 90 Abs. 2 SVG, Art. 33 Abs. 2 SVG, Art. 6 Abs. 1 VRV, Art. 100 Ziff. 1 Satz 1 SVG