5. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 67 Abs. 1 StGB jede gewerbliche Berufsausübung, die mit einer physischen Behandlung von Dritten verbunden ist (insbesondere Massagen oder Therapien), für die Dauer von 3 Jahren verboten. - 29 - 6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A. eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 3. Januar 2018 zu bezahlen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 7.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 5'100.00 auszurichten.