In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen sowie unter Berücksichtigung angemessener Honorarnoten in vergleichbaren Fällen – das Obergericht verfügt bei zahlreichen Berufungen pro Jahr über einen grossen Erfahrungswert – ergibt dies gesamthaft einen um rund 10.75 Stunden reduzierten Aufwand von 21.5 Stunden. Hinzu kommen die um Fr. 43.00 gekürzten Auslagen von Fr. 453.30 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 5'100.00 resultiert.