Im Rahmen der Barauslagen verlangt der amtliche Verteidiger für Kopien der Berufungserklärung vom 21. Juli 2021 im Umfang von fünf Exemplare sowie zwei Exemplare der Beilagen, insgesamt 101 Kopien für Fr. 50.50. Die Berufungserklärung umfasst insgesamt drei Seiten und beinhaltet keine Beilagen. Sie wurde (fälschlicherweise) der Vorinstanz gemäss Anmerkung auf Seite drei in dreifacher Ausführung übermittelt, zur Kenntnis direkt an die Klientschaft und für die Akten des amtlichen Verteidigers. Die fünf Exemplare ohne Beilagen umfassen folglich 15 Seiten à Fr. 0.50, insgesamt Fr. 7.50.