Der geltend gemachte Aufwand von 11.1 Stunden für die 22-seitige Berufungsbegründung mitsamt Beilagen ist überhöht und um 5.1 Stunden auf angemessene 6 Stunden zu kürzen. Es wurde an der Verteidigungsstrategie weitgehend festgehalten, so dass grundsätzlich auf den Ausführungen vor Vorinstanz aufgebaut werden konnte, was bereits schon daran ersichtlich ist, dass insgesamt rund sechs Seiten und damit aus dem Plädoyer vor Vorinstanz hineinkopiert wurden. Entsprechend geringer fällt der notwendige und verhältnismässige Aufwand aus.