Vielmehr sind seine Beschwerden auch im Ausland weit verbreitet und therapierbar. Auch könnte er sich für gewisse spezielle Behandlungen, wenn eine angemessene Behandlung in Ägypten nicht möglich wäre, in ein anderes Land begeben, zumal seine Ehefrau auch über die ungarische Staatsangehörigkeit und somit die Unionsbürgerschaft verfügt und vorliegend keine Ausschreibung im SIS erfolgt (siehe dazu unten). Unter diesen Umständen kann auf die beantragte Einholung der Akten der SVA Kanton St. Gallen, IV-Stelle, verzichtet werden. - 18 -