Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 32). Gemäss Berufungsbegründung Ziff. I/4.3.2.2.a. bestehen weitere Erkrankungen (L5 Radikulopathie rechts, rechtsseitige Flankenschmerzen unklarer Ätiologie, Deckplattenimpressionsfraktur LWK2, Osteopenie, Asthma bronchiale, Anpassungsstörung mit agitiert-depressivem Syndrom, Prostatahyperplasie), welche der Beschuldigte bei seiner Befragung anlässlich der Berufungsverhandlung aber nicht erwähnt hat. Insgesamt hat der Beschuldigte zwar diverse gesundheitliche Probleme. Es ist aber nicht so, dass er deshalb in seiner Lebensführung besonders stark eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeitsfähig wäre.