Was seinen Gesundheitszustand anbelangt, ergibt sich Folgendes: Er habe im Jahr 2005 einen Fussunfall erlitten, weshalb er stets Schmerzen habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 32; Berufungsbegründung, Beilage 4). Mitte Dezember 2019 habe er einen Herzinfarkt mit sechstägiger Hospitalisation erlitten (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 35; GA act. 285; Berufungsbegründung, Beilage 6 f.: zum Thema Hospitalisation). Gemäss seinen Angaben an der Berufungsverhandlung habe es auch einen zweiten Herzinfarkt gegeben (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 35).