Der Beschuldigte, der erst mit 37 Jahren in die Schweiz eingereist ist, hat die meiste Zeit seines Lebens, darunter die prägenden Kinder- und Jugendjahre, in seiner Heimat verbracht. Er absolvierte zudem eine Ausbildung im Militär und hat während vieler Jahre dort gearbeitet. Er beherrscht die Sprache seines Heimatlandes, ist mit der dortigen Kultur bestens vertraut und verfügt auch aktuell über einen starken Bezug zu seinem Heimatland. Die Ehefrau des Beschuldigten beschreibt denn auch, dass er in seiner Heimat hoch angesehen sei (Berufungsbegründung, Beilage 2, S. 7). Mehrere nahe Verwandte leben in Ägypten, darunter auch sein Vater und seine Geschwister (drei Brüder und eine Schwester).