Deutschkenntnisse, was zum einen der Beizug eines Dolmetschers für das kantonale Verfahren belegt und zum anderen im Rahmen des Austrittsberichts des Kantonsspitals St. Gallen vom 20. April 2021 mehrfach bestätigt wurde, wonach die Kommunikation «recht schwierig» gewesen sei und der Beschuldigte deshalb an einen ägyptischen Kardiologen verwiesen worden sei (Berufungsbegründung, Beilage 11, S. 2 und 5). Mit seiner Ehefrau soll er sich auf Deutsch und Englisch verständigen (GA act. 294 f.).