5.4. Der Beschuldigte ist am 1. April 1968 in Ägypten geboren, wo er während zwölf Jahren die Schule besuchte, eine militärische Ausbildung absolvierte und von 1980 bis 1987 arbeitete (UA act. 6). Er hat am 25. November 2002 mit 34 Jahren ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt (MIKA act. 121 und 235), welches am 30. April 2003 abgewiesen worden und in Rechtskraft erwachsen ist (MIKA act. 121). Der Beschuldigte wurde aufgefordert, das Land zu verlassen (MIKA act. 121). Am 1. April 2005 reiste er mit 37 Jahren erneut in die Schweiz ein und heiratete sogleich am 12. April 2005 seine Ehefrau F. (GA act. 283). Er besitzt die Aufenthaltsbewilligung C (UA act. 8).