2.6. Zusammengefasst ist erstellt, dass der Beschuldigte anlässlich einer Klangschalentherapie auf die auf dem Rücken liegende A. sprang, mit seinen Beinen ihre Arme blockiert hat und sie sodann gegen ihren erkennbaren Willen oral penetriert hat, wobei er ihren Kopf mit seinen Händen umfasst und vor- und zurückbewegt hat.