Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 1. November 2017 (UA act. 177) wegen sexueller Belästigung verurteilt worden ist, wobei ein ähnlicher Sachverhalt vorlag: Im Rahmen einer Klangschalentherapie hat er am 1. März 2017 eine Frau unerwartet auf die Brüste geküsst, diese im Schambereich berührt, ist mit einem Finger in ihre Scheide eingedrungen und hat ihre Hand auf seinen Penis gelegt (vgl. UA act. 177).