107, Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8) und sie grosse Angst verspürte habe (UA act. 32; GA act. 254; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7). Der Beschuldigte habe nur noch zudrücken müssen, da seine Hände bereits am Hals gewesen seien (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13). Sie schilderte überdies Nebensächlichkeiten wie ein ausgesprochenes Gebet des Beschuldigten (UA act. 109 f.; GA act. 251; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6) oder dass sie seine militärische Ausbildung im Kopf hatte (GA act.