In den Einvernahmen vom 7. März 2018 (UA act. 52 ff.) durch die Polizei, vom 27. Juni 2018 (UA act. 103 ff.) durch die Staatsanwaltschaft, vom 1. Dezember 2020 an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (GA act. 245 ff.) sowie vom 4. April 2022 an der Berufungsverhandlung (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 ff.) sagte sie übereinstimmend aus, dass sie im Rahmen einer Klangschalentherapie durch den Beschuldigten nackt auf dem Bett gelegen habe. Sie sei sodann vom Beschuldigten aufgefordert worden, sich vom Bauch auf den Rücken zu drehen. Als sie sich umgedreht habe, habe sie bemerkt, dass er nackt gewesen sei.