Dem Beschuldigten werden die Gebühren sowie die Kosten gemäss lit. a+c+d im Gesamtbetrag von Fr. 3'932.30 auferlegt. 9. -3- Die Anklagegebühr gemäss § 15 Abs. 1bis VKD wird auf Fr. 2'100.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. 10. 10.1. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger das gerichtlich festgesetzte Honorar von Fr. 16'898.20 (inkl. MWSt. und Auslagen) zu überweisen.