Mit der Vorinstanz ist die Geldstrafe demnach auf 60 Tagessätze à Fr. 120.00, insgesamt somit Fr. 7'200.00, anzusetzen und eine Busse von Fr. 300.00 für die Übertretungen (vgl. Urteil E. 8) auszusprechen. Weiter ist eine Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00 auszusprechen (vgl. dazu Urteil E. 8). Für die schuldhafte Nichtbezahlung der Busse von insgesamt Fr. 1'800.00 ist zudem eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen anzusetzen.