6.4. Nach obiger Beweiswürdigung ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschuldigte behändigte zwischen dem 18. Januar 2019 und dem 21. Januar 2019 Schmierfett aus seinem Hobbyraum in der Sammelgarage - 13 - in Meisterschwanden und trug dies in der Folge auf die Frontscheibenwischer des Fahrzeugs des Privatklägers auf. Des Weiteren beschädigte der Beschuldigte zwischen dem 2. Februar 2019 und dem 4. Februar 2019 den Heckscheibenwischer und liess die Luft aus dem Winterpneu des Fahrzeugs des Privatklägers. Eine andere Täterschaft als die des Beschuldigten ist nicht ersichtlich und erscheint ausgeschlossen.