Hauptverhandlung vom 16. September 2020 im Wesentlichen übereinstimmende Aussagen über den Vorfall (vgl. UA act. 50 f., UA act. 108, UA act. 112, UA act. 155, UA act. 157). Insbesondere erinnerte er sich daran, dass er die Winterpneus neu montiert und am nächsten Morgen bereits die Warnmeldung erhalten habe, es befinde sich nicht mehr genügend Luft im Pneu. Am 5. Februar 2019 schickte er zudem ein Foto des Winterpneus mit Schraube an die Frau des Beschuldigten (vgl. UA act. 101).