5.3.2. Der Verdacht des Privatklägers hinsichtlich der Täterschaft wird durch den anlässlich der Durchsuchung des Hobbyraums des Beschuldigten gemachten Fund der Kantonspolizei Aargau gestützt: Aus den entsprechenden Fotodokumentationen ist ersichtlich, dass das Schmierfett in den aufgefundenen Kartuschen augenscheinlich mit jenem auf den Frontscheibenwischern des Fahrzeugs des Beschuldigten übereinstimmt, was bereits die Kantonspolizei Aargau in ihrem Rapport feststellte (vgl. UA act. 51). Dass sich aus entsprechenden DNA-Analysen keine Übereinstimmung mit dem Beschuldigten ergab, spricht weder zugunsten noch zu Lasten des Beschuldigten.