Der Beschuldigte wurde ebenfalls nach durchgeführter Hausdurchsuchung am 23. Januar 2019 befragt (vgl. UA act. 65 ff.). Er sagte aus, er habe zuerst nicht gewusst, um was es beim Tatvorwurf gehe. Er habe dann gelesen, dass es um etwas mit Scheibenwischern gehe. Wer das Schmierfett auf die Scheibenwischblätter des Fahrzeugs des Privatklägers aufgetragen habe, wisse er nicht. Davon höre er das erste Mal (vgl. UA act. 67 f.). - 10 -