5.2. Der Stiefsohn des Beschuldigten, C., wurde am 23. Januar 2019 nach der Hausdurchsuchung des Hobbyraums seitens Kantonspolizei Aargau ebenfalls als Beschuldigter befragt (vgl. UA act. 70 ff.). Dort sagte er aus, sein Stiefvater sei oft in seinem Hobbyraum und habe dort Schmierfett. Er wisse nicht, ob es sein Stiefvater gewesen sei, der das Schmierfett auf die Scheibenwischer aufgetragen habe, er glaube jedoch nicht. Er selbst sei es nicht gewesen (vgl. UA act. 72 f.). Gegenüber C. erging im vorliegenden Verfahren am 28. November 2019 eine Einstellungsverfügung (vgl. UA act. 18.3).