Sie hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte zwischen dem 18. Januar 2019 und dem 21. Januar 2019 eine erhebliche Menge an Schmierfett auf die Frontscheibenwischer des Personenwagens des Privatklägers aufgetragen habe. Der Privatkläger habe in der Folge am 23. Januar 2019 auf der Autobahn im Raum Lenzburg die vom Beschuldigten zuvor verschmierten Frontscheibenwischer betätigt, wodurch sich das Schmierfett über die Frontscheibe verteilt und die Sicht des Privatklägers auf die Fahrbahn massiv eingeschränkt und einen sofortigen Halt auf dem Pannenstreifen nötig gemacht habe.