4. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'235.00 sowie den Auslagen von CHF 53.00, insgesamt CHF 1'288.00, zu bezahlen. 5. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'200.00 zu bezahlen. 6. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen." Das Urteil wurde den Parteien im Anschluss an die Hauptverhandlung mündlich eröffnet und kurz begründet.