1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 19. August 2019 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hielt am Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 3. Dezember 2019 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 16. September 2020 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Befragung des Beschuldigten und des Privatklägers als Auskunftsperson statt. 2.2. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: "1. Herr B. sei von folgenden Vorwürfen freizusprechen: