Frontscheibenwischer. Die durch den Beschuldigten eingefetteten Frontscheibenwischer fuhren über die Frontscheibe und hinterliessen eine massive Schmierspur, sodass das komplette Sichtfeld durch die Frontscheibe massiv eingeschränkt war. Der Zivil- und Strafkläger, der dabei seinen Personenwagen mit ca. 120 km/h auf dem Überholstreifen lenkte, musste abbremsen und die Seitenfenster öffnen, wobei er beinahe mit der Mittelplanke kollidierte, bevor er sicher auf dem Pannenstreifen zum Stillstand kam. Aufgrund dieses Vorfalles wurde beim Beschuldigten eine Hausdurchsuchung angeordnet um das von ihm verwendete Schmierfett sicherzustellen.