Aufgrund des beendeten freundschaftlichen Verhältnisses des Beschuldigten und des Zivil- und Strafklägers sowie der diesbezüglichen Differenzen begab sich der Beschuldigte im Zeitraum vom 18.01.2019 bis 21.01.2019 zu dem in der Sammelgarage parkierten Personenwagen des Zivil- und Strafklägers und trug eine erhebliche Menge Schmierfett auf die beiden Frontscheibenwischer des Personenwagens auf. Ohne Kenntnis, dass der Beschuldigte Schmierfett auf seine Frontscheibenwischer aufgetragen hat, lenkte der Zivil- und Strafkläger am 23.01.2019 seinen Personenwagen auf der Autobahn im Raum Lenzburg.