In derselben Sammelgarage befindet sich u.a. der Hobbyraum mit diversen Werkzeugen des Beschuldigten, wodurch der Beschuldigte ebenfalls Zugang zu dieser Sammelgarage und den diesbezüglichen Stellplätzen für Fahrzeuge hat. Aufgrund des beendeten freundschaftlichen Verhältnisses des Beschuldigten und des Zivil- und Strafklägers sowie der diesbezüglichen Differenzen begab sich der Beschuldigte im Zeitraum vom 18.01.2019 bis 21.01.2019 zu dem in der Sammelgarage parkierten Personenwagen des Zivil- und Strafklägers und trug eine erhebliche Menge Schmierfett auf die beiden Frontscheibenwischer des Personenwagens auf.