Begangen: Der Zivil- und Strafkläger parkierte seinen o.a. Personenwagen im Zeitraum vom 18.01.2019 bis 21.01.2019 in der obgenannten Sammelgarage in Meisterschwanden. In derselben Sammelgarage befindet sich u.a. der Hobbyraum mit diversen Werkzeugen des Beschuldigten, wodurch der Beschuldigte ebenfalls Zugang zu dieser Sammelgarage und den diesbezüglichen Stellplätzen für Fahrzeuge hat.