Gegenstand Mehrfache geringfügige Sachbeschädigung, vorsätzliche Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeuges -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess gegen den Beschuldigten am 13. August 2019 den folgenden Strafbefehl: "Sachverhalt: 1. Mehrfache geringfügige Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter StGB) Der Beschuldigte hat mehrfach eine Sache, an der ein fremdes Eigentums- , Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar gemacht.