Die beiden seien jeweils sehr fantasievoll gewesen, wenn es darum gegangen sei, Geld zu beschaffen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16; UA act. 465). A.L. bestätigte denn auch an der Berufungsverhandlung, dass sie und F.H. zusammen auf viele blöde Ideen gekommen seien, wenn es darum gegangen sei, Geld zu verdienen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 24). Sodann erscheint erwähnenswert, dass D.L. angegeben hat, dass sie und ihr Mann, E.L., aufgrund vergangener Erfahrungen festgestellt hätten, dass A.L. des Öfteren nicht die Wahrheit sage, weshalb sie jeweils das, was sie ihnen anvertraue, überprüfen würden, wenn dies möglich sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17; UA act. 462).