In diesem Moment hätten bei D.L. die Alarmglocken geläutet und sie sei hellhörig geworden, weil es sie erstaunt habe, dass plötzlich von Geld die Rede gewesen sei. D.L. gab weiter an, A.L. nichts unterstellen zu wollen, jedoch zu wissen, dass diese und F.H. in der Vergangenheit gerade aufgrund ihrer ständigen Geldnot schon etwas hätten aushecken können, wenn sie zusammen gewesen seien. Die beiden seien jeweils sehr fantasievoll gewesen, wenn es darum gegangen sei, Geld zu beschaffen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16; UA act.