Dies, weil sie früher viel gelogen habe (GA act. 29). F.H. habe sie deshalb nichts gesagt, weil sie nicht gewusst habe, wie er darauf reagieren würde, da er Aggressionsprobleme habe und schnell ausraste (GA act. 31). An der Berufungsverhandlung begründete A.L. die späte Anzeigeerstattung erstmals damit, sich für den Vorfall geschämt und Angst davor gehabt zu haben, ihre Beziehung würde dadurch zu Bruch gehen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 28). Zusammenfassend ist festzustellen, dass A.L. insgesamt acht verschiedene Gründe dafür angegeben hat, weshalb sie den Vorfall so lange für sich behalten hat.