einer versuchten Vergewaltigung gekommen ist, erscheint das Verhalten von A.L. nicht nachvollziehbar. So wäre in diesem Fall grundsätzlich zu erwarten, dass sie sich von ihrem Wunsch, für den Beschuldigten zu arbeiten, gelöst und den Kontakt zu diesem vollständig unterbunden hätte, anstatt mehrmals nachzufragen, ob er bezüglich der Arbeitsstelle schon mehr wisse und ihm zusätzlich auch noch eine gute Nacht zu wünschen. Das Verhalten von A.L. erscheint nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung als höchst ungewöhnlich.