Aufgrund dessen könnte ein mögliches Motiv für eine Falschaussage darin erblickt werden, dass A.L., nachdem der Beschuldigte ihr eröffnet hatte, dass sie die Arbeitsstelle im J. doch nicht, wie erhofft, erhalten würde, sich mit der Meldung bei der Polizei rächen wollte. Somit ist ein Grund ersichtlich, weshalb sie den Beschuldigten zu Unrecht belasten und sich selber den Strapazen eines Strafverfahrens aussetzen sollte.