404; 406). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung gab A.L. sodann zum ersten Mal an, dass der Beschuldigte während des Vorfalls gesagt habe, dass sie mit ihrer Hand an sein Glied fassen und ihm bei seiner Arbeit helfen solle (GA act. 31). Nach den Gesetzmässigkeiten des menschlichen Gedächtnisses wäre im Laufe der Zeit eher eine Abnahme anstatt einer Zunahme der Erinnerungen zu erwarten. 2.4.5. 2.4.5.1. Es bleibt auf mögliche Motive von A.L. für eine bewusste Falschaussage einzugehen. Im Vordergrund steht ein Rachemotiv, welches nachfolgend geprüft wird.