23. bis 29. Mai 2020 Auskunft gibt, wurde betreffend den Psychostatus von A.L. festgehalten, dass sie bewusstseinsklar und zu allen Qualitäten voll orientiert sei. Ihr Lang- und Kurzzeitgedächtnis seien unauffällig und ihre Auffassung ungestört. Es hätten weder Sinnestäuschungen, inhaltliche Denkstörungen oder Ich-Störungen vorgelegen (UA act. 259).