Da A.L. den Vorfall am 22. Mai 2020 und somit erst neun Tage später bei der Polizei meldete (UA act. 276), wurde keine körperliche Untersuchung vorgenommen, weshalb weder ein Arztbericht vorliegt noch Spuren an ihr sichergestellt werden konnten. Nebst dem Beschuldigten und A.L. wurden die Ehefrau des Beschuldigten, C., der damalige Lebenspartner von A.L., F.H., sowie die Adoptivmutter und der -8-