Er habe deshalb bereits vorgängig gewusst, dass sie keinen sexuellen Kontakt gewünscht habe, wobei er aber zumindest damit gerechnet habe. Dennoch habe er sich ihr am 13. Mai 2020 genähert, habe sie festgehalten und trotz den Verneinungen und der Abwehr weitergemacht, um an ihr die sexuellen Handlungen und letztlich den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen zu vollziehen (Anklage Ziff. I).