Der Beschuldigte habe gewusst, dass A.L. an psychischen Problemen leide und auf die Invalidenversicherung angewiesen sei. Daher habe er ihre Geldnot und ihren Wunsch nach einer festen Arbeitsstelle gekannt. Ihm sei bewusst gewesen, dass das Anbieten eines Arbeitsvertrages geeignet sei, A.L. zu sich zu locken. Auch habe er in dem früheren Schriftverkehr und Gesprächen seit Dezember 2019 seinen Wunsch nach sexuellem Kontakt angesprochen und wiederholt sexuelle Anspielungen gemacht. A.L. habe einen sexuellen Kontakt stets vehement verneint. Er habe deshalb bereits vorgängig gewusst, dass sie keinen sexuellen Kontakt gewünscht habe, wobei er aber zumindest damit gerechnet habe.