Da sie sich dagegen gesperrt habe, sei es dem Beschuldigten nicht gelungen, sie nach vorne zu beugen und mit seinem Penis in ihre Scheide einzudringen. Deshalb habe sich der Beschuldigte, A.L. weiterhin festhaltend, bis zum Samenerguss selbst befriedigt, woraufhin er von ihr abgelassen habe. Im Anschluss daran habe er A.L. mitgeteilt, dass sie niemandem davon erzählen solle, da es ihnen beiden schaden würde, woraufhin er ihr Fr. 100.00 in den Ausschnitt gesteckt und angegeben habe, dies sei für sie.