Dabei habe der Beschuldigte sie jedoch von hinten an einem Arm ergriffen, sie mit dem Rücken zu sich gezogen und mit der freien Hand ihre Leggins samt Unterhose bis zur Mitte ihrer Oberschenkel heruntergezogen. Während er sie mit einer Hand am Arm festgehalten bzw. seinen Arm von hinten um ihren Oberkörper gelegt und sie so im Griff gehalten habe, habe er ihr mit der anderen Hand an ihr Gesäss, unter der Oberbekleidung an die linke Brust, den Bauch und an die Scheide gefasst.