angeboten. A.L., die sich aufgrund ihrer knappen finanziellen Verhältnisse unbedingt eine feste Arbeitsstelle gewünscht habe, habe eingewilligt und sei zum vereinbarten Zeitpunkt im Imbissbetrieb erschienen. Der Beschuldigte habe sich mit ihr in den Küchenvorraum im Inneren des Lokals begeben, welches während der Zimmerstunde geschlossen gewesen sei. Sie hätten sich einander gegenüber auf Barhocker gesetzt und das Gespräch sei zunächst über die in Aussicht gestellte Stelle geführt worden. Der Beschuldigte habe sie um Fotoaufnahmen ihres Ausweises gebeten, welche sie ihm um 14.15 Uhr via «WhatsApp» übermittelt habe. In der Folge habe er A.L. gefragt, ob sie seine Freundin sein wolle und ihn